Winterdienst Rosenheim

Geräumt, gestreut und dokumentiert, damit die Räumpflicht nicht zu Ihrem Problem wird.

Über diese Leistung

Die Räum- und Streupflicht liegt zunächst bei der Gemeinde und wird über die kommunale Satzung auf die Anlieger übertragen. Als Eigentümer oder Verwalter können Sie sie vertraglich an einen Dienstleister weitergeben. Eine Kontrollpflicht bleibt aber bei Ihnen. Stürzt jemand, ist die entscheidende Frage nicht, ob Sie beauftragt haben, sondern ob Sie belegen können, dass tatsächlich geräumt wurde. Deshalb dokumentieren wir jeden Einsatz mit Datum, Uhrzeit und geräumter Fläche. Diese Aufstellung bekommen Sie am Ende der Saison, auf Wunsch auch laufend. Genau das will Ihre Haftpflichtversicherung im Ernstfall sehen. Die Satzungen geben in der Regel vor, dass werktags ab dem frühen Morgen bis zum Abend geräumt sein muss, an Sonn- und Feiertagen etwas später beginnend. Bei anhaltendem Schneefall muss nachgeräumt werden. Einmal am Morgen reicht dann nicht. Wie oft nachgeräumt wird, halten wir im Vertrag fest. Gestreut wird überwiegend mit abstumpfenden Mitteln, also Splitt. Viele Gemeinden schränken Streusalz auf Gehwegen ein, und Salz, das hereingetragen wird, greift die Bodenbeläge im Eingangsbereich an. Auf vereisten Zufahrten mit Gefälle setzen wir Salz gezielt dort ein, wo es anders nicht geht.

Ihre Vorteile

  • Jeder Einsatz mit Datum und Uhrzeit dokumentiert
  • Einsatzzeiten vertraglich festgelegt, nicht nach Gefühl
  • Nachräumen bei anhaltendem Schneefall vereinbart
  • Splitt statt Salz, wo Satzung oder Bodenbelag es verlangen

So läuft es ab

01

Anfrage im Herbst

Je früher, desto sicherer bekommen Sie Ihre Wunschzeiten.

02

Begehung

Wir messen die Flächen und schauen uns Gefälle und Zufahrten an.

03

Saisonvertrag

Flächen, Einsatzzeiten und Nachräumen schriftlich geregelt.

04

Winterbetrieb

Geräumt, gestreut, dokumentiert. Aufstellung am Saisonende.

Was kostet Winterdienst in Rosenheim?

Winterdienst rechnen wir als Saisonvertrag ab, nicht pro Einsatz. Der Grund ist einfach. Bei Abrechnung pro Einsatz hätten wir ein Interesse daran, möglichst oft zu kommen, und Sie das gegenteilige. Das ist keine gute Grundlage. Der Saisonpreis richtet sich nach Fläche, Anzahl der Objekte und den vereinbarten Einsatzzeiten. Verträge schließen wir im Herbst für die Zeit bis ins Frühjahr.

Warum H&R Özdöl?

Beim Winterdienst geht es weniger um die Reinigungsleistung als um Verlässlichkeit und um Nachweise. Beides fällt erst auf, wenn etwas passiert ist, und dann ist es zu spät. Wir legen die Einsatzzeiten deshalb vertraglich fest, statt sie offenzulassen. Sie wissen, ab wann bei Ihnen geräumt ist, und können sich darauf einstellen. Bei Objekten mit Publikumsverkehr oder medizinischem Betrieb liegt der Einsatz bewusst vor Öffnung. Und wir dokumentieren jeden einzelnen Einsatz. Diese Aufstellung ist im Streitfall der eigentliche Wert des Vertrags. Ohne sie hilft es Ihnen wenig, dass tatsächlich immer geräumt wurde.

Häufige Fragen

Was wir reinigen

  • Gehwege und Zufahrten räumen
  • Parkplätze und Firmenhöfe
  • Eingänge und Treppenstufen
  • Salz- und Splittstreuung
  • Eisflächen entfernen
  • Dachenteisung auf Anfrage
Google Bewertungen
5,0
PK

Privater Kunde

vor einigen Monaten
Sehr zuverlässig und gründlich. Ich bin mit der Reinigung sehr zufrieden. Vielen Dank!

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Winterdienst anfragen0172 9877039

Wo wir arbeiten

In Rosenheim und im gesamten Landkreis, unter anderem in Kolbermoor, Bad Aibling und Raubling. Liegt Ihr Objekt etwas außerhalb, fragen Sie trotzdem an.

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