Winterdienst in Kolbermoor
Räumen und Streuen in Kolbermoor, mit Dokumentation, damit Sie im Ernstfall etwas in der Hand haben.
Die Räum- und Streupflicht liegt zunächst bei der Gemeinde, wird über die kommunale Satzung aber auf die Anlieger übertragen. Als Eigentümer oder Verwalter können Sie sie vertraglich an einen Dienstleister weitergeben. Die Verantwortung, dass tatsächlich geräumt wird, bleibt allerdings bei Ihnen. Deshalb kommt es darauf an, dass Sie belegen können, dass jemand da war.
Wir dokumentieren jeden Einsatz mit Datum, Uhrzeit und geräumter Fläche. Wenn nach einem Sturz jemand Ansprüche geltend macht, ist genau das die Unterlage, die Ihre Haftpflichtversicherung sehen will. Ohne Nachweis wird es unangenehm, egal wie zuverlässig tatsächlich geräumt wurde.
Zeitfenster
Die Satzungen geben in der Regel vor, dass werktags ab dem frühen Morgen bis zum Abend geräumt sein muss, an Sonn- und Feiertagen etwas später beginnend. Bei anhaltendem Schneefall muss außerdem nachgeräumt werden. Einmal am Morgen reicht dann nicht. Die genauen Zeiten regelt die Satzung der Stadt Kolbermoor; wir richten uns danach und legen die Einsatzzeiten im Vertrag fest.
Was wir übernehmen
Gehwege entlang des Grundstücks, Hauszugänge, Zufahrten, Stellplätze und Tiefgarageneinfahrten. Gestreut wird mit abstumpfenden Mitteln, üblicherweise Splitt. Viele Gemeinden schränken den Einsatz von Streusalz auf Gehwegen ein, und dem Bodenbelag im Eingangsbereich tut Salz ohnehin nicht gut. Auf vereisten Zufahrten mit Gefälle setzen wir Salz gezielt dort ein, wo es anders nicht geht.
Verträge schließen wir vor Saisonbeginn ab, üblicherweise im Herbst für die Zeit bis ins Frühjahr. Mitten im Winter kurzfristig einzusteigen ist schwierig, weil die Touren dann bereits stehen.
Häufig gefragt
- Bin ich aus der Haftung raus, wenn ich den Winterdienst beauftrage?
- Nicht vollständig. Sie können die Räum- und Streupflicht vertraglich übertragen, es bleibt aber eine Kontrollpflicht bei Ihnen. Genau deshalb dokumentieren wir jeden Einsatz mit Uhrzeit, damit Sie belegen können, dass geräumt wurde.
- Was passiert bei Dauerschneefall?
- Dann wird nachgeräumt. Einmal morgens reicht bei anhaltendem Schneefall nicht, das sehen auch die Satzungen so. Wie oft nachgeräumt wird, halten wir im Vertrag fest, damit es keine Diskussion gibt.
- Streuen Sie mit Salz oder mit Splitt?
- In der Regel mit Splitt. Viele Gemeinden schränken Streusalz auf Gehwegen ein, und Salz greift außerdem die Bodenbeläge im Eingangsbereich an, wenn es hereingetragen wird. Auf vereisten Zufahrten mit Gefälle setzen wir Salz gezielt ein, wo es anders nicht geht.
- Kann ich mitten im Winter noch einen Vertrag abschließen?
- Schwierig, weil die Touren dann stehen. Fragen Sie trotzdem, manchmal geht es. Planbar ist es, wenn Sie sich im Herbst melden.
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